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TRUCK GP | 11 — 14.07

Track Days

07.07 | 19.07 | 22.07

Tourifahrten Mo. — Fr.

17:00 — 19:30

Tourifahrten Sa. — So.

08:00 — 19:00

Driving Academy

Sport Auto | 03 — 04.07

Buchungsbedingungen

Buchungsbedingungen und Regeln

Aktuell für 2008 - 2023. Allgemeine Richtlinien für die Buchung, Bezahlung und Durchführung von Touristenfahrten und Track Days auf der Rennstrecke Nürburgring Nordschleife. Zusätzliche Antworten auf Ihre Fragen und wichtige Informationen zum Nürburgring finden Sie in unserem FAQ Bereich.

1. Teilnahme an Touristenfahrten und Track Days am Nürburgring

1.1 Die Fahrten werden gemäß den Vorschriften und dem Zeitplan der Rennstrecke sowie einem vorab genehmigten Programm durch den Veranstalter oder Kunden durchgeführt. Kunden, die Zugang zum Zeitplan der verfügbaren Tagen haben, sollten ihre Fahrten auf der Grundlage des aktuellen Zeitplans und der Öffnungszeiten der Rennstrecke planen ( Touristenfahrten und Track Days ) und sich mit dem Veranstalter abstimmen. Die Veranstaltungen ( Touristenfahrten oder Track Days ) finden sowohl bei trockenem als auch bei regnerischem Wetter statt.

1.2 An Touristenfahrttagen unterliegt die Strecke den regulären Verkehrsregeln für öffentliche Straßen (StVO) und folgt den gleichen Bestimmungen wie jede andere Straße in Deutschland. Vor den Fahrten führt der Veranstalter durch einen Instruktor eine obligatorische Sicherheitseinweisung durch, in der die grundlegenden Verhaltensregeln auf der Rennstrecke während Touristentagen oder Track Days erläutert werden.

1.3 Während der Track Days fungiert die Strecke abhängig von den Bestimmungen des Veranstalters als reine Rennstrecke, und es gelten keine normalen Straßenverkehrsregeln. Vor den Rennen eines Trackdays führt der Veranstalter durch einen Instruktor eine obligatorische Sicherheitsunterweisung durch, in der wesentliche Verhaltensregeln auf der Rennstrecke während Trackdays erläutert werden.

1.4 Für die Teilnahme an Touristenfahrten oder Track Days am Nürburgring ist eine 100-prozentige Vorauszahlung der gebuchten Leistungen ( z. B. Autovermietung, Einweisung, Track Days, Transfer oder andere Leistungen ) erforderlich.

1.5 Bei der Teilnahme an Touristentagen oder Track Days müssen Kunden sicherstellen, dass sie über einen gültigen Führerschein und einen gültigen Pass verfügen.

2. Bezahlung und Buchung

2.1 Die Bezahlung für die Tour, Driving Academy, Autovermietung, Instruktor, Trackdays, Transfer oder andere Dienstleistungen muss unmittelbar vor Reiseantritt erfolgen. Diese Zahlung sollte als 100-prozentige Vorauszahlung erfolgen, entweder durch Banküberweisung auf das Konto des Veranstalters (eine juristische Person mit einem Bankkonto in Deutschland), in bar bei Erhalt oder per Kreditkarte, einschließlich MasterCard, VISA und American Express.

2.2 Mit dem Geldeingang beim Veranstalter wird die Buchung bestätigt. Eine Empfangsbestätigung und Buchungsdetails werden dem Kunden per E-Mail an die zuvor angegebene E-Mail-Adresse zugesandt.

2.3 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Zahlung innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Rechnung zu tätigen. Nach erfolgter Zahlung ist eine Bestätigung der Zahlung per E-Mail an das Unternehmen/den Veranstalter zu senden.

3. Reise- / Tour Stornierungskosten

3.1 Entscheidet sich ein Kunde / Auftraggeber, eine gebuchte und bezahlte Reise ( Tour, Driving Academy, Autovermietung, Instruktor, Trackdays, Transfer oder andere Dienstleistungen ) zu stornieren, gelten für die Kunden / Auftraggeber die folgenden Stornierungsbedingungen und Strafen.

Stornierungsbedingungen

  • Einen Monat oder länger vor Reiseantritt – 15 % des Gesamtbetrags
  • Drei / dreieinhalb Wochen vor Reiseantritt ( 27–21 Tage ) – 20 % des Gesamtbetrags
  • Zwei / zweieinhalb Wochen vor Reiseantritt ( 20–14 Tage ) – 30 % des Gesamtbetrags
  • Eine / eineinhalb Woche vor Reiseantritt ( 13–7 Tage ) – 50 % des Gesamtbetrags
  • Weniger als eine Woche vor Reiseantritt ( 6–0 Tage ) – 80 % des Gesamtbetrags

3.2 Für Geschenkgutscheine und bereits überwiesene Beträge für die Teilnahme an Track Days erfolgt keine Rückerstattung seitens des Veranstalters. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Teilnahme durch eine besondere Vereinbarung mit dem Veranstalter auf einen anderen verfügbaren Termin zu verschieben.

4. Sonderbestimmungen

4.1 Der Veranstalter ( Big Garage Nürburg ) behält sich das Recht vor, die Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden / Auftraggeber ( einschließlich Autovermietung, Einweisung, Trackday, Transfer oder andere Dienstleistungen ) aus folgenden Gründen abzulehnen.

Mögliche Gründe für die Ablehnung

  • Unangemessenes Verhalten des Kunden
  • Körperliche Beschwerden des Klienten ( z. B. Schwindel, Übelkeit oder Kopfschmerzen )
  • Der Kunde ist alkoholisiert
  • Der Wunsch des Klienten, alle andere zu überholen und rücksichtslos von der vorgegebenen Position abzuweichen
  • Versäumnis des Kunden, Sicherheitsvorschriften einzuhalten
  • Unhöfliches Verhalten des Kunden gegenüber anderen Teilnehmern
  • Verwendung beleidigender Sprache oder Gesten durch den Klienten gegenüber anderen Teilnehmern
  • Missachtung von Anweisungen und Ratschlägen des Instruktors / Trainers

Im Falle von Konfliktsituationen aufgrund der oben genannten Gründe sind die für die Reise / Tour ( einschließlich Autovermietung, Einweisung, Trackday, Transfer oder andere Dienstleistungen ) gezahlten Beträge nicht erstattungsfähig.

5. Veranstalter und Verantwortung

5.1 Das Unternehmen / der Veranstalter übernimmt die Verantwortung für die Durchführung der Reise / Tour gemäß einem vorab festgelegten und vom Kunden / Auftraggeber genehmigten und voll (100%) bezahltes Programm, wie in der Rechnung aufgeführt.

5.2 Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Unternehmen / der Veranstalter für Folgendes nicht haftbar gemacht werden kann.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung

  • Wetterverhältnisse
  • Straßeninstandhaltungsarbeiten auf der Strecke
  • Verzögerungen bei Touristenfahrte oder Track days aufgrund von Terminänderungen des Streckenmanagements aus Wartungsgründen oder Änderungen im Reglement
  • Unfälle auf der Rennstrecke, die zu Streckensperrungen und Wartezeiten von 1-2 Stunden führen können
  • Der körperliche und emotionale Zustand des Klienten ( z. B. Schwindel, Übelkeit, Kopfschmerzen, verzögerte Reaktionen )
  • Situationen oder gesundheitliche Probleme, die nicht in den Verantwortungsbereich des Unternehmens / Veranstalters fallen und nicht in der Liste der durch die Zahlung des Kunden / Auftraggebers abgedeckten Leistungen enthalten sind
  • Zusätzliche Leistungen ( z. B. Mietwagen, zusätzliche Runden, Transfers, Unterkunft usw. ) können vor Ort unabhängig von der Erstbuchung besprochen und vereinbart werden
  • Situationen, die außerhalb der Zuständigkeit des Unternehmens oder des Veranstalters liegen ( Brände, Erdbeben, Kriege, Überschwemmungen, Magnetstürme, Staus, spezielle Militäreinsätze )
  • Für die körperliche und seelische Verfassung der Kunden nach deren Teilnahme an den Nürburgring Touristenfahrten, Track Days oder Rennserien

6. Wetter

6.1 Die Touristenfahrten und Track Days können unter sowohl trockenen als auch regnerischen Wetterbedingungen stattfinden. Der Kunde / Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Teilnahme bei Regen aus Bedenken oder anderen Gründen abzulehnen. Falls Rennen aufgrund von Regen, Nebel oder nassem Asphalt abgesagt werden müssen, erfolgt keine Rückerstattung der für die Reise / Tour ( einschließlich Autovermietung, Einweisung, Trackday, Transfer oder andere Dienstleistungen ) geleisteten Zahlungen an den Veranstalter. Es besteht jedoch die Option, die Fahrten nach gegenseitiger Absprache auf einen anderen verfügbaren Tag zu verschieben.

Es ist von Bedeutung anzuerkennen, dass Regen und Nebel natürliche Ereignisse sind, die außerhalb der Kontrolle der Reiseveranstalter liegen.

7. All Inclusive Packages

7.1 Der Tarif beinhaltet die Mietwagenkosten, Rundentickets ( Touristenfahrten ) und Treibstoff. Für Track Days gilt der Standardmietpreis ( Grundpreis ). Zusätzlich werden an Trackdays die Kraftstoffkosten separat abgerechnet, basierend auf der gefahrenen Kilometeranzahl und dem Fahrstil. Die Kosten für den Track Day selbst sind ebenfalls separat und kommen zusätzlich zum Basistarif hinzu.

8. Unfälle auf der Rennstrecke

8.1 Wenn es aufgrund des Verschuldens des Kunden/Auftraggebers zu einem Unfall auf der Rennstrecke kommt (z. B. während eines Touristen- oder Trackdays), trägt der Kunde/Auftraggeber die Verantwortung für die Wiederherstellung des Fahrzeugs auf eigene Kosten. Jedes Fahrzeug ist mit einer Versicherung ausgestattet, die durch eine Selbstbeteiligung unterstützt wird. Die Höhe dieser Selbstbeteiligung variiert je nach Fahrzeugklasse. Die Kosten für die Fahrzeugrestaurierung sind bei Erhalt laut Rechnung/Schadensgutachten bar, per Kreditkarte oder per Überweisung auf ein Bankkonto von Unternehmen zu begleichen.

8.2 Im Falle von Schäden, beispielsweise an einem Kotflügel oder einer Stoßstange, trägt der Kunde/Auftraggeber die Kosten für die Restaurierung des betroffenen Teils. Darüber hinaus sind Schäden am Zaun oder Gelände der Rennstrecke Nürburgring sowie Schäden an anderen Fahrzeugen bei Kollisionen zu berücksichtigen. Die Kosten für Schäden an der Leitplanke sind vom Kunden direkt an der Nürburgring-Strecke in bar oder per Kreditkarte zu begleichen.

8.3 Das Unternehmen/Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden am Zaun, Leitplankenschaden des Kunden/Auftraggebers oder an Fahrzeugen anderer Teilnehmer während der Touristenfahrten oder Track Days. Ebenso haftet das Unternehmen/Veranstalter nicht für Körperverletzungen des Kunden/Auftraggebers.

9. Akzeptanz der Regeln und Buchung

9.1 Die Zustimmung des Kunden zur Einhaltung dieser Regeln wird durch die Buchung ( Autovermietung, Einweisung, Trackday, Transfer oder andere Dienstleistungen ) und die Zahlung einer Anzahlung von 50-100 % auf das angegebene Konto des Unternehmens / Veranstalters bestätigt. Durch die Zahlung bestätigt der Kunde, alle oben aufgeführten Bestimmungen zur Kenntnis genommen zu haben, und verpflichtet sich, diese einzuhalten.